Hausdurchsuchung - Hilfe und Tipps

Sollten Sie oder ein*e Nahestehende*r  sich mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert sehen, finden Sie hier Tipps für den Moment und eine Anlaufstelle für anwaltliche Hilfe.

Übersicht

Richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

keinen Widerstand leisten

Icon keine Aussage machen

nicht aussagen

Icon rufen Sie Ihren Anwalt an

Rechtsanwalt anrufen

Zulässigkeit einer Hausdurchsuchug

Die Hausdurchsuchung ist zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine Person verbirgt, die einer Straftat verdächtig ist, oder Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind. Liegen bloß Gerüchte und Vernutungen vor, reicht es für eine Hausdurchsuchung NICHT aus!

Die Hausdurchsuchung muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Gericht bewilligt werden. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft muss eine konkrete Umschreibung der Gegenstände oder Informationen, nach denen gesucht werden soll, enthalten. 
Die Durchsuchung allgemein zugänglicher Orte, wie zB Parkanlagen, Straßen, Stiegenhäuser, ist ohne besondere gesetzliche Anordnung erlaubt.

Ablauf

Die Polizei führt die Hausdurchsuchung meist in den frühen Morgenstunden durch. Vor der Hausdurchsuchung ist der Betroffene aufzufordern, die Durchsuchung zuzulassen oder die gesuchten Gegenstände freiwillig herauszugeben.

Rechte des Betroffenen einer Hausdurchsuchung

Der Betroffene hat das Recht bei einer Hausdurchsuchung anwesend zu sein. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft samt der gerichtlichen Bewilligung sind dem Betroffenen sofort bei Beginn der Hausdurchsuchung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden zuzustellen.
Der Betroffene hat das Recht eine Vertrauensperson, zB einen Rechtsanwalt, beizuziehen. Von diesem Recht sollte jedenfalls Gebrauch gemacht werden.

Sprechen Sie niemals alleine mit der Polizei!

Fragen & Antworten zum Thema „Hausdurchsuchung“

Darf die Polizei einfach so meine Wohnung betreten und diese durchsuchen?

Nein! Die Durchsuchung muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Vorher muss sich die Staatsanwaltschaft die Anordnung vom Gericht bewilligen lassen.
Eine Ausnahme besteht bei “Gefahr im Verzug” oder wenn ein Verdächtiger auf frischer Tat festgenommen wird. Der gerichtliche Beschluss kann in diesen Fällen erst nachträglich eingeholt werden.
Das bloße Betreten einer Wohnung im Zuge fremdenpolizeilicher Amtshandlungen (wer bewohnt die Wohnung, etc) ist keine Hausdurchsuchung.

Was kann ich tun, wenn die Polizei trotzdem meine Wohnung durchsucht?

Gegen so ein Verhalten der Polizei kann eine Maßnahmenbeschwerde erhoben werden. Leisten Sie keinen Widerstand! Die Frist für die Einbringung der Maßnahmenbeschwerde beträgt 6 Wochen. Die Frist beginnt ab Kenntnis der Ausübung der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt.

Was ist das Hausrecht?

Das Hausrecht schützt Wohnungen oder sonstige zum Hauswesen gehörige Räumlichkeiten vor Hausdurchsuchungen. Nach der Rechtsprechung umfasst ist jeder gegenüber der Öffentlichkeit abgeschlossene oder zumindest abschließbare Raum, der der häuslichen Gemeinschaft oder sonstigen persönlichen oder wirtschaftlichen Zwecken gewidmet ist. Dazu gehören: Kellerräume, Ställe, Scheunen, Schrebergärten, Betriebsräume aller Art, die Ordination eines Arztes, ein Wohnwagen, nicht aber ein normaler PKW.

Was ist eine „freiwillige Nachschau“?

Wenn der Betroffene der Durchsuchung ausdrücklich zustimmt, braucht es keine Anordnung und keinen Gerichtsbeschluss! Dh, fragt die Polizei den Bewohner ob sie hereinkommen und sich umschauen darf und der Bewohner stimmt zu, ist das zulässig.

Was ist „Gefahr im Verzug“?

Gefahr im Verzug liegt vor, wenn es der Polizei unmöglich ist, rechtzeitig einen richterlichen Beschluss einzuholen und das Ziel der Hausdurchsuchung vereitelt werden würde.

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Bewertungen
Franz S.
Bestens aufgehoben gefühlt
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Ich habe mich beim Herrn Fouchs bestens aufgehoben gefühlt! Er überzeugt durch Elan und Zielstrebigkeit. Außerdem ist er für Fragen oder auch Anliegen jederzeit erreichbar, und scheut keine Mühe, ganz gleich zu welcher Uhrzeit. Dadurch konnte ich besser Schlafen, im Vertrauen darauf, dass er weiß was er tut und durch die Transparenz die gewährleistet war. Dieses Vertrauen hat sich letztenendlich auch als angebracht und richtig erwiesen. Als Verteidiger in Strafsachen, wärmstens zu empfehlen!
Lisa L.
Sehr kompetent und mit viel Engagement
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Herr Mag. Fouchs hat uns sehr kompetent und mit viel Engagement betreut. Empathisch, aber trotzdem mit einer professionellen Distanz, hat er sich um all unsere Anliegen und Fragen gekümmert und immer sehr rasch geantwortet. Es war eine sehr nervenzerreißende Zeit, in der uns Herr Mag. Fouchs immer vorausblickend mit Rat und Tat zur Seite stand, letztendlich auch erfolgreich.
Klient
Hat mir schnell und zuverlässig geholfen!
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Habe schnell einen Termin bekommen und Herr Mag. Fouchs hat sich kompetent, zuverlässig und freundlich um meine Angelegenheit gekümmert und konnte mir schnell helfen. Ich hatte zum Anfang eine kleine „Hemmschwelle“ einen Anwalt zu kontaktieren, weil es sich um eine eher kleine Angelegenheit gehandelt hat, bin aber nun sehr froh, dass ich es getan habe und habe mich gut aufgehoben gefühlt!