Rechte des Beschuldigten

Wer als Beschuldigter in einem Strafprozess geführt wird, hat bestimmte Rechte. Diese sind ausdrücklich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Übersicht

Wer als Beschuldigter in einem Strafprozess geführt wird, hat bestimmte Rechte. Diese sind ausdrücklich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Ab wann ist man überhaupt Beschuldigter? Auch das ist im Gesetz genau geregelt. „Beschuldigter“ ist jeder Verdächtige, sobald er auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden.

Dh, sobald die Polizei konkret gegen eine Person ermittelt, ist diese Person Beschuldigter. Es ist von höchster Bedeutung, ob jemand als Beschuldigter oder als Zeuge geführt wird.

Der Beschuldigte hat insbesondere folgende  Rechte:

  1. Vom Gegenstand des gegen ihn bestehenden Verdachts sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren informiert zu werden.
  2. Einen Strafverteidiger (Rechtsanwalt) zu wählen und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten. Als Verfahrenshilfeverteidiger wird von der Rechtsanwaltskammer Wien ein Rechtsanwalt bestimmt, welcher die Vertretung übernehmen muss, dafür jedoch nicht entlohnt wird. Für den Beschuldigten entstehen keine Kosten für die Verteidigung.
  3. Akteneinsichtzu nehmen. Es ist wesentlich für ein Strafverfahren, den gesamten Akteninhalt zu kennen. Ein Beschuldigter sollte nie aussagen, wenn er bzw sein Strafverteidiger nicht Einsicht in den Strafakt genommen haben.
  4. Sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen sowie mit einem Strafverteidiger Kontakt aufzunehmen und sich mit ihm zu besprechen. Wenn Sie keinen Strafverteidiger kennen, den Sie im Notfall anrufen können, rufen Sie den rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst (auch: Strafverteidigernotruf) an (0800 376 386). Diese Hotline ist rund um die Uhr mit zumindest einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt besetzt. Der erste Anruf ist kostenlos. In Wien sind pro Tag zwei Rechtsanwälte eingeteilt.
  5. Einen Strafverteidiger seiner Vernehmung beizuziehen. Sie sollten niemals alleine zu einer Vernehmung gehen!
  6. Die Aufnahme von Beweisen zu beantragen.
  7. Einspruch wegen Rechtsverletzung zu erheben. Diesen Einspruch kann erheben, wer im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft in einem subjektiven Recht verletzt wurde, weil ihm die Ausübung eines Rechts verweigert wurde (zB Verweigerung der Akteneinsicht), oder eine Ermittlungs- oder Zwangsmaßnahme (zB Hausdurchsuchung) gesetzwidrig angeordnet oder durchgeführt wurde.
  8. Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben.
  9. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen.
  10. An der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten und an einer Tatrekonstruktion teilzunehmen.
  11. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben, zB das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung gegen Urteile der ersten Instanz.
  12. Das Recht Übersetzungshilfe zu erhalten. Wenn Sie nicht der deutschen Sprache mächtig sind, bekommen Sie einen Dolmetscher zur Verfügung gestellt.
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Bewertungen
Franz S.
Bestens aufgehoben gefühlt
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Ich habe mich beim Herrn Fouchs bestens aufgehoben gefühlt! Er überzeugt durch Elan und Zielstrebigkeit. Außerdem ist er für Fragen oder auch Anliegen jederzeit erreichbar, und scheut keine Mühe, ganz gleich zu welcher Uhrzeit. Dadurch konnte ich besser Schlafen, im Vertrauen darauf, dass er weiß was er tut und durch die Transparenz die gewährleistet war. Dieses Vertrauen hat sich letztenendlich auch als angebracht und richtig erwiesen. Als Verteidiger in Strafsachen, wärmstens zu empfehlen!
Lisa L.
Sehr kompetent und mit viel Engagement
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Herr Mag. Fouchs hat uns sehr kompetent und mit viel Engagement betreut. Empathisch, aber trotzdem mit einer professionellen Distanz, hat er sich um all unsere Anliegen und Fragen gekümmert und immer sehr rasch geantwortet. Es war eine sehr nervenzerreißende Zeit, in der uns Herr Mag. Fouchs immer vorausblickend mit Rat und Tat zur Seite stand, letztendlich auch erfolgreich.
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Habe schnell einen Termin bekommen und Herr Mag. Fouchs hat sich kompetent, zuverlässig und freundlich um meine Angelegenheit gekümmert und konnte mir schnell helfen. Ich hatte zum Anfang eine kleine „Hemmschwelle“ einen Anwalt zu kontaktieren, weil es sich um eine eher kleine Angelegenheit gehandelt hat, bin aber nun sehr froh, dass ich es getan habe und habe mich gut aufgehoben gefühlt!