Kosten

Für Rechtsanwälte gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten einen bestimmten Stundensatz oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Wird keine Vereinbarung getroffen, kommt das Rechtsanwaltstarifgesetz zur Anwendung. Auch wenn die Kosten für einen Strafverteidiger im ersten Moment hoch erscheinen, zahlt sich eine Vertretung in Strafsachen fast immer aus. Bei mir wird vor meinem Einschreiten festgelegt, welche Kosten auf Sie zukommen! Wenn ein Stundensatz vereinbart wurde, können Sie jederzeit nachfragen, wie viele Stunden bereits angefallen sind.

Übersicht

Grundsatz der freien Honorarvereinbarung

Rechtsanwälte können das Honorar mit ihren Mandanten frei vereinbaren. Wird nichts vereinbart, steht dem Rechtsanwalt ein angemessenes Honorar zu. Dieses richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. In Strafsachen werden werden die Allgemeinen Honorar-Kriterien herangezogen. Diese sind auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages veröffentlicht.

Zeithonorar (Stundensatz)

Beim Zeithonorar wird vor Beginn des Tätigwerdens ein bestimmter Stundensatz vereinbart. Der Rechtsanwalt führt über alle seine Leistungen genaue Aufzeichnungen, die der Abrechnung mit dem Mandanten zugrunde liegen. 

Pauschalhonorar

Eine andere Form der Abrechnung ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Der Vorteil liegt für den Mandanten darin, dass er zu Beginn genau weiß, was ihn der Rechtsanwalt kosten wird. 

Erstberatung

Die Erstberatung kostet bei mir EUR 200,00 (inkl USt) und dauert maximal eine Stunde. Bei der Erstberatung berichten Sie mir von Ihrem Fall und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu. Außerdem wird das Honorar besprochen. 

Kostenvorschuss

Bevor ich in einer Sache tätig werde, ist ein Kostenvorschuss zu erlegen. 

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stelle ich gerne eine Anfrage, ob diese die Kosten meines Einschreitens übernimmt. Leider übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen keine Strafsachen oder gewähren erst im Nachhinein Deckung, wenn das Verfahren gegen Sie eingestellt oder Sie rechtskräftig freigesprochen wurden.

Verfahrenshilfeverteidiger (Pflichtverteidiger)

In manchen Strafverfahren besteht Verteidigerzwang (“Anwaltspflicht”). Verteidigerzwang besteht beispielsweise in allen Haftsachen, für Jugendliche oder bei Strafdrohungen über drei Jahren. In solchen Verfahren müssen Sie von einem Rechtsanwalt vertreten sein. Wenn Sie sich keinen Wahlverteidiger leisten können, bestellt das Gericht einen Verfahrenshilfeverteidiger. Oft wird der Verfahrenshilfeverteidiger umgangssprachlich auch Pflichtverteidiger genannt. Dabei handelt es sich aber um einen Ausdruck aus der deutschen Strafprozessordnung. Den Begriff Pflichtverteidiger gibt es in der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) nicht.

Fragen & Antworten zu „Kosten“:

Ein Rechtsanwalt bzw Strafverteidiger ist teuer, zahlt sich das aus?

Es ist zwar richtig, dass das Honorar oft beträchtlich sein kann, aber gerade im Strafverfahren lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts meistens, da oft sehr viel auf dem Spiel steht, im schlimmsten Fall der Verlust der Freiheit.

Warum kostet die Erstberatung was?

Weil ich mir ausreichend Zeit für Sie nehmen möchte und diese Leistung nicht gratis anbieten kann. Eine zehnminütige Erstberatung bringt erfahrungsgemäß nichts und reicht für die meisten nicht einmal aus, um den Sachverhalt zu erzählen.

Wann sollte ich zu einem Strafverteidiger gehen?

So schnell wie möglich! Gerade im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für eine spätere Hauptverhandlung gestellt. Eine unglückliche Aussage im Ermittlungsverfahren kann im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung führen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Kosten" oder benötigen Sie Hilfe von einem Anwalt?

Strafrechtliche Vorwürfe sollten Sie ernst nehmen und je früher Sie einen Spezialisten einschalten, desto besser sind Ihre Chancen. Gleiches gilt, wenn Sie als Zeuge oder Opfer Rechtsbeistand benötigen.

Ich freue mich über Ihre Anfrage! Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf meiner Website, jede Anfrage wird binnen 24 Stunden beantwortet.
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Bewertungen
Franz S.
Bestens aufgehoben gefühlt
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Ich habe mich beim Herrn Fouchs bestens aufgehoben gefühlt! Er überzeugt durch Elan und Zielstrebigkeit. Außerdem ist er für Fragen oder auch Anliegen jederzeit erreichbar, und scheut keine Mühe, ganz gleich zu welcher Uhrzeit. Dadurch konnte ich besser Schlafen, im Vertrauen darauf, dass er weiß was er tut und durch die Transparenz die gewährleistet war. Dieses Vertrauen hat sich letztenendlich auch als angebracht und richtig erwiesen. Als Verteidiger in Strafsachen, wärmstens zu empfehlen!
Lisa L.
Sehr kompetent und mit viel Engagement
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Herr Mag. Fouchs hat uns sehr kompetent und mit viel Engagement betreut. Empathisch, aber trotzdem mit einer professionellen Distanz, hat er sich um all unsere Anliegen und Fragen gekümmert und immer sehr rasch geantwortet. Es war eine sehr nervenzerreißende Zeit, in der uns Herr Mag. Fouchs immer vorausblickend mit Rat und Tat zur Seite stand, letztendlich auch erfolgreich.
Klient
Hat mir schnell und zuverlässig geholfen!
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Habe schnell einen Termin bekommen und Herr Mag. Fouchs hat sich kompetent, zuverlässig und freundlich um meine Angelegenheit gekümmert und konnte mir schnell helfen. Ich hatte zum Anfang eine kleine „Hemmschwelle“ einen Anwalt zu kontaktieren, weil es sich um eine eher kleine Angelegenheit gehandelt hat, bin aber nun sehr froh, dass ich es getan habe und habe mich gut aufgehoben gefühlt!