Grundsatz der freien Honorarvereinbarung
Rechtsanwälte können das Honorar mit ihren Mandanten frei vereinbaren. Wird nichts vereinbart, steht dem Rechtsanwalt ein angemessenes Honorar zu. Dieses richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. In Strafsachen werden werden die Allgemeinen Honorar-Kriterien herangezogen. Diese sind auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages veröffentlicht.
Zeithonorar (Stundensatz)
Beim Zeithonorar wird vor Beginn des Tätigwerdens ein bestimmter Stundensatz vereinbart. Der Rechtsanwalt führt über alle seine Leistungen genaue Aufzeichnungen, die der Abrechnung mit dem Mandanten zugrunde liegen.
Pauschalhonorar
Eine andere Form der Abrechnung ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Der Vorteil liegt für den Mandanten darin, dass er zu Beginn genau weiß, was ihn der Rechtsanwalt kosten wird.
Erstberatung
Die Erstberatung kostet bei mir EUR 200,00 (inkl USt) und dauert maximal eine Stunde. Bei der Erstberatung berichten Sie mir von Ihrem Fall und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung dazu. Außerdem wird das Honorar besprochen.
Kostenvorschuss
Bevor ich in einer Sache tätig werde, ist ein Kostenvorschuss zu erlegen.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stelle ich gerne eine Anfrage, ob diese die Kosten meines Einschreitens übernimmt. Leider übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen keine Strafsachen oder gewähren erst im Nachhinein Deckung, wenn das Verfahren gegen Sie eingestellt oder Sie rechtskräftig freigesprochen wurden.
Verfahrenshilfeverteidiger (Pflichtverteidiger)
In manchen Strafverfahren besteht Verteidigerzwang (“Anwaltspflicht”). Verteidigerzwang besteht beispielsweise in allen Haftsachen, für Jugendliche oder bei Strafdrohungen über drei Jahren. In solchen Verfahren müssen Sie von einem Rechtsanwalt vertreten sein. Wenn Sie sich keinen Wahlverteidiger leisten können, bestellt das Gericht einen Verfahrenshilfeverteidiger. Oft wird der Verfahrenshilfeverteidiger umgangssprachlich auch Pflichtverteidiger genannt. Dabei handelt es sich aber um einen Ausdruck aus der deutschen Strafprozessordnung. Den Begriff Pflichtverteidiger gibt es in der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) nicht.
Fragen & Antworten zu „Kosten“:
Es ist zwar richtig, dass das Honorar oft beträchtlich sein kann, aber gerade im Strafverfahren lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts meistens, da oft sehr viel auf dem Spiel steht, im schlimmsten Fall der Verlust der Freiheit.
Weil ich mir ausreichend Zeit für Sie nehmen möchte und diese Leistung nicht gratis anbieten kann. Eine zehnminütige Erstberatung bringt erfahrungsgemäß nichts und reicht für die meisten nicht einmal aus, um den Sachverhalt zu erzählen.
So schnell wie möglich! Gerade im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für eine spätere Hauptverhandlung gestellt. Eine unglückliche Aussage im Ermittlungsverfahren kann im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung führen.