Kosten / Honorar eines Rechtsanwalts

Für viele Mandanten eine der wichtigsten Fragen, was kostet die Vertretung durch einen Rechtsanwalt? Grundsätzlich hängt die Höhe des Honorars vom Zeitaufwand ab. Es ist klar, dass ein eine einfache Körperverletzung, bei welcher es vielleicht zwei Zeugenaussagen gibt, günstiger ist, als ein Betrugsverfahren, in welchem der Akt mehrere tausend Seiten stark ist. Es gibt verschiedene Formen, das Honorar zu vereinbaren. Diese möchte ich hier vorstellen. Egal welche Form wir vereinbaren, es gibt in jedem Fall eine klare Honorarvereinbarung, die keine Fragen offen lässt.

Übersicht

Was kostet die Vertretung durch einen Rechtsanwalt?

Grundsätzlich kann die Höhe und die Form des Honorars mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. Es besteht die Möglichkeit eine Pauschale zu vereinbaren, oder nach Stundensatz abzurechnen. Die dritte Möglichkeit ist die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarif. Egal welche Honorarvereinbarung getroffen wird, diese wird jedenfalls vor dem Tätigwerden genau festgelegt, sodass es Unklarheiten gibt.

Pauschalhonorar

Bei einem Pauschalhonorar erfolgt die Vereinbarung eines fixen Betrages. Darin enthalten sind dann Leistungen des Rechtsanwalts, wie Besprechungen, Telefonate und Gerichtsverhandlungen. Dies hat den Vorteil, dass der Mandant schon im Vorhinein genau weiß, was die Vertretung kostet. 

Stundensatz

Es wird ein fixer Stundensatz vereinbart. Es wird dann die gesamte mit der Tätigkeit zusammenhängende Zeit verrechnet. Neben der Vertretung vor Gericht werden auch Aktenstudium und Reisezeiten verrechnet. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt zehn Minuten.

Rechtsanwaltstarif /
Allgemeine Honorarkriterien

Der Rechtsanwaltstarif ist ein Gesetz, welches einen bestimmten Mindesthonoraranspruch des Rechtsanwalts festlegt. Der Rechtsanwaltstarif ist hauptsächlich auf das zivilgerichtliche Verfahren ausgerichtet. Um ihn Strafsachen anzuwenden, müssen dafür die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) herangezogen werden. Diese enthalten für Straf- und Verwaltungsstrafsachen ein eigenes Verrechnungsmodell. Diese Honorarform spielt hauptsächlich bei der Verrechnung mit Rechtsschutzversicherungen eine Rolle.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung dauert maximal eine Stunde und kostet pauschal EUR 200,00 (inkl USt). Wenn Sie sich nach der Erstberatung für eine Vertretung entscheiden, werden Ihnen die Kosten der Erstberatung angerechnet. In der Erstberatung wird auch vereinbart, was die weitere Vertretung kostet. 

Warum ist die Erstberatung nicht kostenlos?

Die Erstberatung dauert maximal eine Stunde und kostet pauschal EUR 200,00 (inkl USt). Wenn Sie sich nach der Erstberatung für eine Vertretung entscheiden, werden Ihnen die Kosten der Erstberatung angerechnet. In der Erstberatung wird auch vereinbart, was die weitere Vertretung kostet. 

Zahlt meine Rechtschutzversicherung?

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stelle ich gerne eine Anfrage, ob diese die Kosten meines Einschreitens übernimmt. Leider übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen keine Strafsachen oder gewähren erst im Nachhinein Deckung, wenn das Verfahren gegen Sie eingestellt oder Sie rechtskräftig freigesprochen wurden. In diesem Fall muss das Honorar im Vorhinein bezahlt werden. Wenn das Verfahren eingestellt wird, oder ein Freispruch erfolgt, kann dann die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung erfolgen.

Verfahrenshilfe (Pflichtverteidiger)

In manchen Strafverfahren besteht Verteidigerzwang (“Anwaltspflicht”). Verteidigerzwang besteht beispielsweise in allen Haftsachen, für Jugendliche oder bei Strafdrohungen über drei Jahren. In solchen Verfahren müssen Sie von einem Rechtsanwalt vertreten sein. Wenn Sie sich keinen Wahlverteidiger leisten können, bestellt das Gericht einen Verfahrenshilfeverteidiger. Oft wird der Verfahrenshilfeverteidiger umgangssprachlich auch Pflichtverteidiger genannt.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Kosten" oder benötigen Sie Hilfe von einem Anwalt?

Strafrechtliche Vorwürfe sollten Sie ernst nehmen und je früher Sie einen Spezialisten einschalten, desto besser sind Ihre Chancen. Gleiches gilt, wenn Sie als Zeuge oder Opfer Rechtsbeistand benötigen.

Ich freue mich über Ihre Anfrage! Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten auf meiner Website, jede Anfrage wird binnen 24 Stunden beantwortet.
Teilen Sie diese Seite
Bewertungen
Franz S.
Bestens aufgehoben gefühlt
Read More
Ich habe mich beim Herrn Fouchs bestens aufgehoben gefühlt! Er überzeugt durch Elan und Zielstrebigkeit. Außerdem ist er für Fragen oder auch Anliegen jederzeit erreichbar, und scheut keine Mühe, ganz gleich zu welcher Uhrzeit. Dadurch konnte ich besser Schlafen, im Vertrauen darauf, dass er weiß was er tut und durch die Transparenz die gewährleistet war. Dieses Vertrauen hat sich letztenendlich auch als angebracht und richtig erwiesen. Als Verteidiger in Strafsachen, wärmstens zu empfehlen!
Lisa L.
Sehr kompetent und mit viel Engagement
Read More
Herr Mag. Fouchs hat uns sehr kompetent und mit viel Engagement betreut. Empathisch, aber trotzdem mit einer professionellen Distanz, hat er sich um all unsere Anliegen und Fragen gekümmert und immer sehr rasch geantwortet. Es war eine sehr nervenzerreißende Zeit, in der uns Herr Mag. Fouchs immer vorausblickend mit Rat und Tat zur Seite stand, letztendlich auch erfolgreich.
Klient
Hat mir schnell und zuverlässig geholfen!
Read More
Habe schnell einen Termin bekommen und Herr Mag. Fouchs hat sich kompetent, zuverlässig und freundlich um meine Angelegenheit gekümmert und konnte mir schnell helfen. Ich hatte zum Anfang eine kleine „Hemmschwelle“ einen Anwalt zu kontaktieren, weil es sich um eine eher kleine Angelegenheit gehandelt hat, bin aber nun sehr froh, dass ich es getan habe und habe mich gut aufgehoben gefühlt!